Hier können Sie Ihre Mitgliedschaft bei der DGO beantragen
Ordentliches Mitglied des Vereins kann jeder Facharzt für Dermatologie und Venerologie FMH werden, welcher in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen oder Thurgau praktiziert und/oder wohnt. Als ausserordentliche Mitglieder können diplomierte Ärzte sämtlicher Fachrichtungen, welche sich für das Gebiet der Dermatologie interessieren, insbesondere die Oberärzte und Assistenten dermatologischer Kliniken und Polikliniken, aufgenommen werden. Dermatologische Assistenzärzte sind vom Mitgliederbeitrag befreit. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfachem Mehr. Die Aufnahme von ausserordentlichen Mitgliedern benötigt ein Quorum von mindestens 2/3. Die Verweigerung der Aufnahme als ausserordentliches Mitglied kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Jahresbeitrag 50.-